GMP-Verträge (Garantierter Maximaler Preis– Vertrag)
Spannungsfelder durch die unterschiedlichen Interessen von Auftraggeber und Auftragnehmer mindern bei herkömmlichen Verträgen die Zielsetzungen beider Parteien.
Der Ausweg aus dieser Einbahnstraße heißt GMP-Vertrag.
Mit einem GMP-Vertrag lassen sich sowohl die Ziele des Auftraggebers –„ Minimierung der Baukosten“, als auch des Auftragnehmers – „Maximierung des Gewinns“, annähernd erreichen.
Vorteile im Detail:
- Abbau Konfliktpotential durch Partnering
- Gemeinsame Optimierung und Festlegung der Ausführungsqualität
- Mögliche Optimierungen während der Realisierungsphase
- Partnerschaftliches Bemühen um Kostenreduktion
- Kostenbegrenzung durch garantierten Maximalpreis
- Nutzung von beidseitigem Know-How zur Optimie-rung in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht
- Budgetsicherheit durch abgedeckte Schnittstellen
- Höchste Termintreue und Sicherheit durch starken Generalunternehmer
Voraussetzungen:
- Möglichst frühzeitige Bindung zwischen AG und GU
- Abrechnung nach dem Prinzip des Open-Books
- Gemeinsame Auswahl der Nachunternehmer
- Zuschlag für den AN für von ihm zu tragende Risiken
- Bonus bei Unterschreitung des GMP